Verfahrensbeistandschaft
Kinder und Jugendliche haben in familiengerichtlichen Verfahren ein Recht darauf, mit ihrem Erleben, ihren Wünschen, Bedürfnissen und Schutzinteressen eigenständig wahrgenommen zu werden. Meine Aufgabe als Verfahrensbeiständin ist es, ihre Perspektive fachlich einzuordnen und für das Gericht nachvollziehbar darzustellen.
Dabei arbeite ich unabhängig, fachlich fundiert und kindeswohlorientiert. Ziel ist es, dass die Interessen des Kindes bei der gerichtlichen Entscheidung angemessen berücksichtigt werden können.
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Ich übernehme Verfahrensbeistandschaften insbesondere in Verfahren, in denen Kinder und Jugendliche durch hochstrittige Trennungs- und Scheidungskonflikte, Loyalitätskonflikte, psychische Belastungen oder Erkrankungen eines Elternteils, familiäre Krisen oder Kinderschutzfragen betroffen sind.
Meine Tätigkeit in einer Familien- und Erziehungsberatungsstelle hat meinen Blick für Trennungs- und Scheidungsdynamiken, hochstrittige Elternkonflikte und die besonderen Belastungen von Kindern in diesen Situationen geschärft.
Einen weiteren fachlichen Schwerpunkt bilden Unterbringungsverfahren und Verfahren zu freiheitsentziehenden Maßnahmen, in denen die sorgfältige Erfassung und Einordnung der kindlichen oder jugendlichen Perspektive von besonderer Bedeutung ist.
Neben dem geäußerten Kindeswillen berücksichtige ich die aktuelle Lebenssituation des Kindes. Im Vordergrund stehen seine Bindungen, die Entwicklungsbedingungen und Belastungen sowie seine Schutz- und Unterstützungsbedürfnisse. Während manche Kinder ihre Wünsche klar und eindeutig formulieren können, zeigen andere ihre Not eher durch Rückzug, Anpassung, Überforderung, auffälliges Verhalten oder widersprüchliche Signale.
Meine langjährige Erfahrung in der Jugendhilfe, Familienberatung und kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik hilft mir dabei, einen differenzierten Blick auf die zugrunde liegenden familiären Dynamiken zu richten.
Mein zentrales Anliegen ist, dass Kinder und Jugendliche im familiengerichtlichen Verfahren nicht zwischen den Positionen der Erwachsenen verloren gehen, sondern mit ihrer eigenen Lebenswirklichkeit angemessen wahrgenommen werden. Hierzu erhält das Gericht von mir in der Regel eine umfassende, fachlich fundierte und nachvollziehbare schriftliche Stellungnahme, die den Kindeswillen, die Bedürfnisse des Kindes sowie mögliche Schutz- und Unterstützungsbedarfe verlässlich darstellt.
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Was ist eine Verfahrensbeistandschaft?
Nach § 158 FamFG bestellt das Familiengericht Ihrem Kind eine Verfahrensbeiständin oder einen Verfahrensbeistand, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn wichtige Fragen zum Umgang, zum Sorgerecht oder zum zukünftigen Lebensmittelpunkt familiengerichtlich geklärt werden müssen und damit erhebliche Interessen des Kindes verbunden sind.
Häufig wird diese Aufgabe vereinfacht als „Anwältin“ oder „Anwalt des Kindes“ bezeichnet. Gemeint ist damit, dass Ihr Kind im Verfahren eine eigene und unabhängige Ansprechperson erhält.
Meine Aufgabe ist es, die Interessen Ihres Kindes festzustellen, seine Wünsche und Bedürfnisse kennenzulernen und seine Sichtweise im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.
Wie läuft der Kontakt ab?
Nach meiner Bestellung nehme ich Kontakt zu Ihnen auf und erläutere Ihnen den weiteren Ablauf. In der Regel spreche ich mit beiden Elternteilen. Die Gesprächstermine und Kontakte finden überwiegend im häuslichen Umfeld statt. Sie haben dabei die Möglichkeit, mir Ihre Sicht auf die Situation und Ihre Sorgen um Ihr Kind zu schildern.
Bitte beachten Sie, dass diese Gespräche nicht vertraulich im therapeutischen Sinne sind. Informationen, die für die Situation und die Interessen Ihres Kindes wichtig sind, fließen in meine Stellungnahme an das Gericht ein.
Das Gespräch mit Ihrem Kind
Der persönliche Kontakt zu Ihrem Kind steht im Mittelpunkt meiner Arbeit. Ich erkläre ihm altersgerecht, welche Aufgabe ich habe und was im gerichtlichen Verfahren geschieht.
Je nach Alter findet der Kontakt im Einzelgespräch, spielerisch oder durch Beobachtung statt. Ihr Kind darf offen erzählen, was es denkt, fühlt oder sich wünscht. Zugleich vermittle ich ihm, dass es keine Entscheidung treffen muss und nicht für den Ausgang des Verfahrens verantwortlich ist.
Die Termine finden im häuslichen Umfeld statt, damit Ihr Kind mich in einer vertrauten Umgebung kennenlernen kann. Zugleich erhalte ich einen unmittelbaren Eindruck von seiner Lebenssituation und seinem Alltag. Bei Bedarf können Gespräche auch in einer Pflegefamilie, Wohngruppe, Einrichtung oder Klinik stattfinden.
Kindeswille und Kindeswohl
Die Wünsche, d.h. den geäußerten Willen Ihres Kindes nehme ich ernst und gebe ihn dem Gericht möglichst authentisch wieder. Gleichzeitig berücksichtige ich seine Bindungen, Belastungen, Entwicklungsbedingungen sowie mögliche Schutz- und Unterstützungsbedürfnisse hinsichtlich seines Kindeswohls.
Gerade in konflikthaften Situationen können Kinder in Loyalitätskonflikte geraten oder versuchen, einen Elternteil zu schützen. Meine Aufgabe ist es daher, nicht nur auf konkrete, einzelne Äußerungen zu schauen, sondern die gesamte Lebenssituation des Kindes einzubeziehen. Kindeswille und Kindeswohl können übereinstimmen, müssen aber nicht in jeder Situation deckungsgleich sein.
Gespräche mit Eltern und weiteren Bezugspersonen
Neben den Gesprächen mit Ihnen und Ihrem Kind kann es erforderlich sein, weitere wichtige Bezugspersonen oder Fachkräfte einzubeziehen. Dazu können beispielsweise Pflegepersonen, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Mitarbeitende des Jugendamtes sowie pädagogische oder therapeutische Fachkräfte gehören. Ich informiere Sie darüber, wen ich in die Klärung einbeziehen möchte. Soweit eine Fachkraft der Schweigepflicht unterliegt, ist für die Weitergabe von Informationen in der Regel eine entsprechende Schweigepflichtentbindung erforderlich.
Stellungnahme und Gerichtstermin
Auf Grundlage der Gespräche und der vorliegenden Informationen verfasse ich in der Regel eine schriftliche Stellungnahme für das Familiengericht. Darin stelle ich die Sicht des Kindes, seine Bedürfnisse und Belastungen sowie meine fachliche Einschätzung dar.
Ich nehme außerdem an gerichtlichen Terminen teil und bereite Ihr Kind bei Bedarf auf eine persönliche Anhörung vor. Dabei ist mir besonders wichtig, Ihr Kind zu entlasten und ihm Sicherheit zu geben.
Unabhängigkeit und fachliche Standards
Als Verfahrensbeiständin arbeite ich unabhängig. Ich bin weder einem Elternteil noch dem Jugendamt, einer Einrichtung oder dem Gericht gegenüber fachlich weisungsgebunden